



In den Gewässern des Fischereiverein e.V. Cham gelten folgende, zum Teil vom Fischereigesetz abweichende, Schonmaße und Schonzeiten:
Für alle nicht genannten Fische gelten die Bestimmungen des Bay. Fischereigesetzes.
Fisch |
Schonmaß |
Schonzeit |
Aal |
50 cm |
|
Äsche |
35 cm |
01.01 –30.04. |
Bachforelle |
30 cm |
01.10.–30.04. |
Bachsaibling |
30 cm |
01.10.–30.04. |
Barbe |
50 cm |
01.05.–30.06. |
Frauennerfling |
30 cm |
01.03.–30.06. |
Hecht |
60 cm |
15.02.–30.04. |
Huchen |
90 cm |
15.02.–31.05. |
Karpfen |
35 cm |
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Nase |
ganzjährig |
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Regenbogen Forelle |
30 cm |
15.12.–30.04. |
Rutte |
30 cm |
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Nerfling |
30 cm |
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Schied |
50 cm |
01.04.–31.05. |
Schleie |
30 cm |
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Zander |
50 cm |
15.02.–30.04. |
Ganzjährig geschützt sind Sterlett, Strömer, Schneider, Nase, Schrätzer, Streber, Zingel, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bartgrundel, Neunauge, Flussperlmuschel und alle anderen Muscheln!
Nicht genannte Fische haben gesetzliche Bestimmungen!
Fische unter 25cm Länge müssen zurückgesetzt werden, Ausnahme= 8 Köderfische bis 20 cm!
Niemand hat einen „eigenen“ Angelplatz
Jeder Fischer handelt eigenverantwortlich am Gewässer!
Zum „Nachtfischen“ über 24.00 Uhr hinaus ist eine 2.Tageskarte notwendig.
Anfüttern ist nur während des Fischens erlaubt.
Fischen mit Netzen und Reusen ist verboten
Fischen mit 2 Ruten ist erlaubt, davon jedoch nur 1 auf Raubfisch
Die Benutzung von Booten jeglicher Art ist verboten!
In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist das Angeln auf Raubfische incl. Spinnfischen verboten!
Vom 01.Mai bis 14.Oktober ist Raubfischangeln in Baggerseen mit totem Köderfisch auf Grund oder mit Schwimmer erlaubt. Blinkern, Schleppen und Spinnfischen ist in dieser Zeit verboten!
Jugendlichen mit staatlichem Jugendfischereischein ist das Angeln nur unter Aufsicht erlaubt.
Verboten ist: das Angeln von Brücken. Wehren oder in Fischaufstiegshilfen, das Baumfällen, Gebüsch ausschneiden, Fahren und Parken in/auf Wiesen und Feldern auf Weiherdämmen, offenes Feuer. Müll ist mit nach Hause zu nehmen!
Je Angeltag dürfen zusammen 6 Fische mitgenommen werden : Vier Weißfische oder Aale und weitere zwei Fische der Arten: Äsche, Barbe, Forelle, Graskarpfen, Hecht, Huchen, Karpfen, Waller, Zander. Nach dem Fang von zwei der besonders genannten Fischarten ist das Angeln einzustellen! Zusätzlich sind noch 8 Köderfische bis 20cm Länge erlaubt!
Der Fischereiaufseher ist berechtigt bei „Nichtbeachten“ der Bestimmungen die Erlaubniskarte entschädigungslos einzuziehen.