



Bei Verstößen gegen unsere Richtlinien werden ab 01. Januar 2011 folgende Bußgelder verhängt: |
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Nichteintragung von Datum und Fang in die Jahreskarte |
a) Verwarnung | b) 20 Euro |
Befahren von Wiesen, Feldern, Äckern oder Dämmen Flurschaden anrichten | b) 20 Euro | |
Fischen während der Monatsversammlung oder an Veranstaltungstagen | a) Verwarnung | b) 20 Euro |
Umweltverschmutzung, Ablagern von Müll | b) 30 Euro | |
Fischen an gesperrten Gewässern | a) Verwarnung | b) 50 Euro |
Blinkern und Schleppen während verbotener Zeit | b) 50 Euro |
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Verstöße gegen Fangbeschränkung, Schonmaß oder Schonzeit | b) 50 Euro | |
Fischen mit lebendem Köderfisch | Einzug der Jahreskarte, 1 Jahr Sperre und Meldung an LRA |
150 Euro |
Fischen mit mehr als 2 Ruten | Einzug der Jahreskarte und Meldung LRA |
150 Euro |
Alle Verstöße werden von den Fischaufsehern an die Vorstandschaft gemeldet. Nach mehreren Verstößen kann der Ausschluß aus dem Verein die Folge sein! |